Macht es in Zeiten des Internets denn überhaupt noch Sinn, Wahlwerbung zu drucken? Das werden sich viele politisch Engagierte fragen – die Antwort lautet aber eindeutig: Ja! Laut einer Studie haben im Jahr 2017 hierzulande nur 9 Prozent der Menschen Facebook und Twitter genutzt, um sich vor einer anstehenden Wahl über politische Themen und das politische Tagesgeschehen zu informieren. Auch um das Ansehen der Onlinemedien ist es in Zeiten von Fake-News, Filterblasen und Social Bots nicht gerade blendend bestellt. So gilt heute noch: Wer gewählt werden will, muss auf sich aufmerksam machen, den Diskurs mit den Menschen wagen und sie mit ihren Problemen ernst nehmen. Und damit man als angehender Politiker wahrgenommen wird, ist Wahlwerbung zur Landtagswahl oder Kommunalwahl äußerst wichtig. Wir erklären euch, was beim Verteilen von Wahlflyern und der Publikation der Wahlplakate wichtig ist und worauf es darüber hinaus noch ankommt.
Auf den Mix kommt es an
Was die Wahlwerbung für die Kommunalwahl oder die Landtagswahl angeht, so solltet ihr auf eine ausgewogene Mischung aus Onlinewerbung und Print setzen. Neben der Bedienung der eigenen Webseiten, des Blogs und der Social Media-Kanäle sind Plakate, Flyer, Infobroschüren als auch ein Wahlstand mit der Präsenz der Kandidaten Pflicht. Gerade wer mit den Menschen im öffentlichen Raum ins Gespräch kommen möchte, um dann wichtige Themen zu setzen, muss Wahlwerbung drucken. Nur wer den Leuten am Ende des Gespräches einen Flyer, eine Broschüre oder auch eine Visitenkarte überreicht, der bleibt im Gedächtnis.
Auch der bei immer mehr Parteien so populär gewordene Haustürwahlkampf (Canvassing) funktioniert nur mit den entsprechenden Druckerzeugnissen. Sie entschleunigen und wirken konzentrierter auf den Empfänger ein, sie werden in ihrer Wirkung als nachhaltiger und wertiger angesehen und sind in der Lage, dem Empfänger ein Erlebnis zu bieten, was viele Sinne berührt. Und weil die Anzahl der wichtigen Themen im Wahlkampf immer weiter ansteigt, kommt Print dem neuen Trend zur Differenzierung und Diversifizierung politischer Kommunikation auch noch besser entgegen, als ein Verweis auf den Unterbereich eines Unterbereiches auf einer Webseite.
Der Klassiker in der Wahlwerbung: Das Wahlplakat
Kein Wahlkampf ohne Wahlplakate an Laternen oder Masten. Damit bekommen die Kandidaten auch für den politisch weniger interessierten Bürger ein Gesicht und der Wahlslogan wird ins Blickfeld der Passanten, Radfahrer und Autofahrer gerückt. Ein Plakat sorgt für eine prägnante Verknüpfung zwischen den Aussagen und der Person. Wichtig bei der Gestaltung dieser unverzichtbaren Elemente ist, dass kurz und präzise zum Ausdruck kommt, welche Ziele der Kandidat verfolgt und wofür er oder sie eintritt. Durchschnittlich wird das Plakat nur zwischen drei und fünf Sekunden lang betrachtet und in dieser kurzen Zeit muss die Kernaussage der Kandidaten klar verständlich herübergebracht werden. Lange Texte haben also kaum eine Chance. Wichtig ist auch, dass der Absender der Botschaften klar erkennbar ist. Partei bzw. Kandidat, welche um die Gunst der Wähler buhlen, müssen direkt ersichtlich sein. Zudem sind Farben und Kontraste unter Einsatz des Corporate Designs zentrale Gestaltungsmittel bei der Gestaltung von Wahlplakaten.
Der Wahlkampf läuft in der Regel über mehrere Wochen und die Plakate sind dabei Wind und Wetter ausgesetzt. Aus diesem Grund sollte die Außenwerbung auch robust sein und sehr widrigen Witterungsbedingungen standhalten können. Eine ideale Lösung stellen hierbei die sehr starken, aus dem stabilen Kunststoff Polypropylen gefertigten Hohlkammerplakate dar. Dies Printlösung trotzt dem Wind und übersteht auch einen starken Regenschauer ohne große Probleme. Dank der vorgefertigten Lochbohrungen können die Wahlkampfhelfer die Plakate einfach, zügig und sicher mit Kabelbindern oder mit Draht befestigen. Weiterer Vorteil: Das Abhängen nach dem Ende der von den Gemeinden festgelegten Frist geht ohne große Beschädigungen vonstatten.
Wahlplakate hängen – Nicht überall ist es erlaubt
Nicht überall, wo es möglich wäre, seine Slogans und markanten Plakate zu verbreiten, ist dies auch gestattet. Allerdings lässt sich pauschal keine klare Regelung finden, denn beim Thema Wahlwerbung haben die jeweiligen Gemeinden die Rechtshoheit. Generell gilt jedoch, dass die Werbung für eine Wahl durch eine Partei oder einen Bewerber durch das Grundgesetz und die dazugehörigen Artikel zu Presse- und Kunstfreiheit sowie das Parteienprivileg geschützt ist. Ganz wichtig ist bei der Anbringung von Wahlplakaten allerdings, dass dies im Einklang mit der Straßenverkehrsordnung (StVO) geschieht. Die Wahlwerbung darf den Straßenverkehr nicht behindern oder gar gefährden. Ampeln oder Verkehrsschilder dürfen nicht verdeckt werden und auch die freie Sicht auf Kreuzungen und den Verkehr muss gewährleistet sein. Auch in oder an öffentlichen Gebäuden, die an die Neutralitätspflicht gebunden sind, wie beispielsweise Schulen, Gemeindeverwaltungen oder Gerichte, darf keine Wahlwerbung aufgehängt werden.
Die Parteien haben in den letzten Wochen vor dem Wahltermin, in der Regel vier Wochen, einen Anspruch auf Genehmigung. Allerdings darf die zuständige Behörde festsetzen, wo und ab wann erlaubnispflichtige Wahlwerbung, wozu auch die Wahlplakate zählen, aufgehängt oder aufgestellt werden darf und wie viele Plakate sie genehmigt. Zudem gibt es hierzulande eine Bannmeile bzw. Verbotszone im Bereich der Wahllokale. Dort darf der Wähler am Wahltag nicht durch die Parteien in seiner Entscheidung beeinflusst werden. Also weder darf er dort hörbar mit Lautsprecherdurchsagen beschallt, durch Videobotschaften umgestimmt oder mit Plakaten umworben werden. In der Regel bewegt sich diese Verbotszone im Rahmen zwischen 10 und 50 Metern, allerdings wird sie von jeder Gemeinde eigenständig festgelegt. Auch Unterschriftensammlungen dürfen vor einem Wahllokal nicht durchgeführt werden.
Parteien, Petitionen, Bürgerbegehren – wichtige Richtlinien zur Wahlwerbung
Es gilt also festzuhalten, dass wir zwischen erlaubnisfreier und erlaubnispflichtiger Wahlwerbung unterscheiden müssen. Das ist nicht nur für die Parteien, sondern auch für Bürgerinitiativen wichtig zu wissen, um unbeschwert Petitionen oder auch Bürgerbegehren auf den Weg zu bringen. Aber auch Werbemaßnahmen von Nichtregierungsorganisationen (sogenannte NGO) fallen unter eine derartige Einteilung. Die nachfolgende Aufstellung soll euch helfen, die Wahlwerbungsrichtlinien zu verinnerlichen, noch bevor ihr eure Druckaufträge bei SAXOPRINT platziert.
Erlaubnispflichtig | Erlaubnisfrei |
---|---|
Wahlplakate, Wahlposter, Werbetafeln, hinterleuchtete Poster in Werbeleuchtkästen | kleinformatige Werbemittel wie zum Beispiel Wahlflyer oder kleine Give-aways |
Infostände auf öffentlichen Straßen und Plätzen (unter der Nutzung von technischen Hilfsmitteln wie Tisch, Stuhl, Sonnenschirm, Plakataufsteller) | Ansprechen von Passanten (ohne eine Störung des Fußgängerverkehrs und ohne die Verwendung technischer Hilfsmittel) – vor allem für die Werbung von Wählerinitiativen geeignet |
Benutzung von Lautsprechern und Megaphonen auf öffentlichen Straßen und Plätzen | |
Wahlkampfveranstaltungen |
Wer also Aufmerksamkeit erzielen will, der braucht nicht unbedingt eine Genehmigung und ein großes Budget. Als Kandidat einer Wahl oder Initiator einer Bewegung kann man bspw. kompakt verstaute Flyer und Infobroschüren in der Fußgängerzone verteilen und so ohne Umwege zahlreiche Menschen auf sich und sein Anliegen aufmerksam machen.
Flyer, Folder und Mailings
Wenn Parteien ihre Spitzenkandidaten richtig pushen wollen, dann führt am Flyer und an der Broschüre kaum ein Weg vorbei. Kleine Flyer im Format DIN A5 oder DIN A6 haben dabei den gleichen Zweck wie ein Wahlplakat: Das Gesicht des Kandidaten und seine wichtigsten Kernforderungen zu vermitteln. Lange Texte oder komplette Absätze aus dem Wahlprogramm haben auf dem Handzettel nichts verloren. Wer mehr Informationen transportieren möchte und sich dem Wähler intensiver vorstellen will, für den sind Folder oder auch mehrseitige Broschüren die beste Wahl. Professionell und ansprechend gestaltet, sind diese Werbemittel im Wahlkampf die perfekten Appetizer, welche den Wähler dazu animieren, sich genauer mit der Partei und ihren Zielen auseinander zu setzen. Zudem sind diese erlaubnisfrei, dürfen also ohne Genehmigung sowohl in der Fußgängerzone verteilt (vorausgesetzt, es werden keine technischen Hilfsmittel verwendet) als auch in die Briefkästen potentieller Wähler eingeworfen werden.
Der perfekte Wahlstand
Einen Tisch und einen Sonnenschirm auf dem Marktplatz aufbauen (natürlich nur, nachdem ihr vorher die Erlaubnis der Behörde eingeholt habt!), das war gestern. Der moderne Wahlkampf nutzt die neuen Möglichkeiten moderner Drucktechnik konsequent aus. Das Konterfei des Spitzenkandidaten findet sich im Großformat gut erkennbar auf einer Messewand im Hintergrund wieder. Davor wird eine zeitgemäß gestaltete Theke platziert und Fahnen und Roll Ups runden den Wahlkampfstand formschön ab. An der Theke besteht die Möglichkeit mit dem Kandidaten ins Gespräch zu kommen und Argumente auszutauschen. Das Parteimitglied kann hier seine potentiellen Wähler von sich und seiner Politik überzeugen, kann Infomaterialien verteilen und auch kostenlose Werbeartikel mit dem eigenen Logo und Slogan unters Wählervolk streuen.
Hierzu zählen Klassiker wie der bedruckte Kugelschreiber oder die Tüte Gummibärchen, aber auch die trendige Baumwolltasche oder der bedruckte USB-Stick mit Branding und abgespeichertem Wahlprogramm. Findet der Wahlkampf zur warmen Jahreszeit statt, so können auch gebrandete Sonnenbrillen und bedruckte Getränkedosen zur Erfrischung verteilt werden. Beim Erstellen der Werbeartikel kommt es ganz auf die Kreativität des Wahlkämpfers und des Wahlkampfteams an. Neben den überzeugenden politischen Vorstellungen können solche Give-aways das letzte Quäntchen sein, um den Wähler zu 100 % zu überzeugen.